Gefälligkeitsverpflichtung (accomodation endorsement). Eine in der Regel schriftlich abgegebene Erklärung eines Unternehmens, für ein aufgenommenes Darlehn einer anderen Firma einzustehen (a written agreement from one company to back the credit liability of another). In den meisten Fällen bestehen dabei zwischen den beiden Unternehmen mehr oder minder enge Verflechtungen. – Gibt eine Konzernmutter gegenüber einer Konzernfirma (a parent company in favour for a subsidiary) eine solche Erklärung ab, so spricht man von Patronatserklärung. – Siehe Akkomodierung, Aval, Blankokredit, Bürgschaft, Garantie, Kaution.

Eine in der Regel schriftlich abgegebene Erklärung eines Unternehmens, für ein aufgenommenes Darlehn einer anderen Firma einzustehen (a written agreement from one company to back the credit liability of another). In den meisten Fällen bestehen dabei zwischen den beiden Unternehmen mehr oder minder enge Verflechtungen. – Gibt eine Konzernmutter gegenüber einer Konzernfirma (a parent company in favour for a subsidiary) eine solche Erklärung ab, so spricht man von Patronatserklärung. – Siehe Akkomodierung, Aval, Blankokredit, Bürgschaft, Garantie, Kaution.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Merk, G. (Hrsg.): „Gefälligkeitsverpflichtung (accomodation endorsement). Eine in der Regel schriftlich abgegebene Erklärung eines Unternehmens, für ein aufgenommenes Darlehn einer anderen Firma einzustehen (a written agreement from one company to back the credit liability of another). In den meisten Fällen bestehen dabei zwischen den beiden Unternehmen mehr oder minder enge Verflechtungen. – Gibt eine Konzernmutter gegenüber einer Konzernfirma (a parent company in favour for a subsidiary) eine solche Erklärung ab, so spricht man von Patronatserklärung. – Siehe Akkomodierung, Aval, Blankokredit, Bürgschaft, Garantie, Kaution.“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gefalligkeitsverpflichtung-accomodation-endorsement-eine-in-der-regel-schriftlich-abgegebene-erklarung-eines-unternehmens-fur-ein-aufgenommenes-darlehn-einer-anderen-firma-einzustehen-a-written-a/ (Stand: 15.10.2022).

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