Gegengeld (wedding legacy)

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Vor allem in älteren Dokumenten das vom Bräutigam bereitgestellte, in der Regel treuhänderisch verwaltete (fiduciary managed) und in zinsbringende Investitionen angelegte Kapital. Sein Zweck ist es, – bei einer allfälligen Scheidung den Lebensunterhalt der geschiedenen Ehefrau aus den Erträgen des Kapitals zu sichern bzw. – im Falle des Todes des Ehemanns der Witwe und den Kindern ein Einkommen zu sichern, diesfalls oft auch Widerlage (fund securing the livelihoods of the family) genannt. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind entsprechende Verträge in Deutschland auch heute erlaubt. – Siehe Brautgeld, Buttergeld, Eiergeld, Frauengeld, Hielichgeld, Kalbgeld, Käsegeld, Milchgeld, Paraphernalgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gegengeld (wedding legacy)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gegengeld-wedding-legacy/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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