Vor allem in älteren Dokumenten das vom Bräutigam bereitgestellte, in der Regel treuhänderisch verwaltete (fiduciary managed) und in zinsbringende Investitionen angelegte Kapital. Sein Zweck ist es, – bei einer allfälligen Scheidung den Lebensunterhalt der geschiedenen Ehefrau aus den Erträgen des Kapitals zu sichern bzw. – im Falle des Todes des Ehemanns der Witwe und den Kindern ein Einkommen zu sichern, diesfalls oft auch Widerlage (fund securing the livelihoods of the family) genannt. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind entsprechende Verträge in Deutschland auch heute erlaubt. – Siehe Brautgeld, Buttergeld, Eiergeld, Frauengeld, Hielichgeld, Kalbgeld, Käsegeld, Milchgeld, Paraphernalgeld.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/