Drittgattingeld (third spouse payment)

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Wenn nicht anders definiert Zahlungen der Sozialbehörden und Krankenkassen in Deutschland an die dritte Ehefrau eines in Deutschland lebenden Mannes, insoweit in seinem Heimatland die Verheiratung mit drei Frauen gleichzeitig gestattet ist. Nach höchstrichterlicher Entscheidung (according to supreme judical decision) besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen, auch wenn diese Frauen im fernen Heimatland des Anspruchsberechtigten leben. – Siehe Zweitgattingeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Drittgattingeld (third spouse payment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/drittgattingeld-third-spouse-payment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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