Brautgeld (nuptial money, highest bid; safeguarding fund; dowry; introduction payment; nuptial mass donation)

Früher eine verbreitete, bis spätestens zum Hochzeitstag fällige Zahlung an den Vater und die Brüder der Braut durch einen Heiratskandidaten. Darin sah man eine Abgeltung dafür, dass die Arbeitskraft der Braut ihrer Familie entzogen wurde. – Zahlung durch den Meistbietenden – in der älteren Literatur auch Lizitant genannt – bei Zwangsverheiratung einer Frau; in Deutschland ist dies nach § 237 StGB gesetzlich verboten. – Vom – Bräutigam bereitzustellendes, – in der Regel treuhänderisch verwaltetes und – in zinsbringende Investitionen angelegtes Kapital mit dem Zweck, – bei einer allfälligen Scheidung oder dem frühen Tod des Ehemanns als Ernährer der Familie – den Lebensunterhalt der Ehefrau und der Kinder aus den Erträgen des Kapitals zu sichern (transfer of capital aimed at ensuring the continued existence of the family in the case of missed income). – Die Mitgabe der Herkunftsfamilie bei der Verheiratung einer Braut, manchmal auch in weiterem Sinne gesagt (Aussteuer, Mitgift, Allata; dowry, marriage portion: belongings brought by a bride to her husband at marriage). – An manchen Orten ein früher übliches Geldgeschenk des auswärtigen Bräutigams an die ansässigen ledigen Jungmänner, ein Orts-Einstandsgeld (introduction payment, bridegroom debut donation), in alten Dokumenten auch Gassengeld und Jagdgeld genannt. – Eine ortsübliche Spende des neuvermählten Paars (bridal couple donation) bzw. manchenorts auch der Eltern der frisch Verheirateten an die Kirche bzw. an den Küster (Sigristen; sacristan, sexton) nach dem Hochzeits-Gottesdienst (der Brautmesse; nuptial mass: the special mass to be said at a wedding), auch Brautmessegeld genannt. – Siehe Apanage, Einbürgerungsgeld, Fräuleingeld, Gegengeld, Hielichgeld, Hochzeitsgeld, Hochzeitstischgeld, Jagdgeld, Kranzgeld, Küchengeld, Maritagium, Nadelgeld, Paraphernalgeld, Vokationsgeld, Wittum.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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