Übergangsfaktor der Kapitalrente

Der Übergangsfaktor ist die vorgesehene Bundesgarantie für die Einführungsphase der Kapitalrente. Reichen Umlage- und Kapitalrente beim Rentenzugang einer Standardrente zusammen nicht für ein Gesamtversorgungsniveau von 48 Prozent aus, stockt der Bund die Leistung auf dieses Niveau auf. Damit wird die dämpfende Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors während des Kapitalaufbaus teilweise abgefedert. Ob und in welchem Umfang die Garantie tatsächlich beansprucht wird, hängt vor allem von der erzielten Rendite der Kapitalanlage ab.

Quelle: http://www.gerhardmerk.de, Monatsbericht – August 2026 , 20.08.2026 , PDF-S. 160. https://www.gerhardmerk.de/Monatsbericht---August-2026.pdf.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Übergangsfaktor der Kapitalrente“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ubergangsfaktor-der-kapitalrente/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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