Überfahrgeld (passage pay)

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Wenn nicht anders definiert die Zahlung von Personen bei Mitnahme auf einem Hochsee-(Fracht)Schiff. – Manche Reedereien weltweit bieten heute solche Möglichkeiten selbst auch auf Containerschiffen an. Nachfrager sind in erster Linie ältere, aus dem Berufsleben ausgeschiedene Personen, die häufig nur einen Bruchteil des Preises wie auf einem Luxusliner zu zahlen haben. Eigene Vermittlungsagenturen (placement agencies) bündeln inzwischen Angebot und Nachfrage nach Mitfahrten. – Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Kaaggeld, Maut, Rheinoctroi, Schleusengeld, Taxe, Torgeld, Wägegeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Überfahrgeld (passage pay)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/uberfahrgeld-passage-pay/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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