Festsatztender (fixed-rate tender)

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Eine Zentralbank gibt den Zinssatz vor, zu dem Banken sich (mit einem von ihnen gewählten Betrag) um Zuteilung von Zentralbankgeld bewerben können. – Siehe Mengentender.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Festsatztender (fixed-rate tender)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/festsatztender-fixed-rate-tender/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com