Festungsgeld (fortressing duty; Turkish danger levy)
Umlage, die früher von den Bürgern einer durch eine militärische Befestigungsanlage (Bastion, Bastei; bastion) geschützten Ansiedlung zu entrichten war, auch Festgeld genannt. – Durch Reichsabschiede 1542 und 1576 eingeführte Steuer zur Abwehr der Osmanen (Türkenzieler; Zieler = zweckgebundene [einmalige] Abgabe). – Siehe Brettgeld, Burgwerkgeld, Grabengeld, Heergeld, Knickgeld, Kriegsanleihe, Mauergeld, Pfennig, Schirmgeld, Schutzgeld, Türkengeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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