Festzins (fixed rate [of interest])

In der bankgeschäftlichen Praxis (day-to-day operational business) ist damit ein Zinssatz gemeint, der über eine genau vereinbarte Zeit unverändert bleibt. Diese Zeit muss aber keineswegs – was sehr häufig von privaten Kreditnehmern übersehen wird! – die Vertragsdauer des Geschäftes gesamthaft ausfüllen. – Siehe Festgeld, Langfristkultur.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar