Tenderverfahren (tender procedure)

In Zusammenhang mit der Geldpolitik – eine Massnahme, – bei welcher die Zentralbank – auf der Grundlage konkurrierender Gebote der Geschäftspartner – dem Markt Liquidität zuführt oder vom Markt abschöpft. – Die für die Zentralbank günstigsten Gebote kommen vorrangig zum Zuge, bis jener Gesamtbetrag an Liquidität erreicht ist, der von der Zentralbank zugeführt oder aufgesaugt werden soll. – Für die EZB führt die Deutsche Bundesbank das Gebotsverfahren für deutsche Institute im Offenmarkt-Tender-Operations-System (OMTOS) durch. Derzeit können um die 800 mit der Deutschen Bundesbank elektronisch vernetzte Banken in Deutschland über OMTOS Angebote abgeben. – Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Summen zu unterschiedlichen Zinsen zu bieten. Wer den höchsten Zinssatz bietet, der bekommt dann am meisten Geld zugeteilt. Die EZB behält sich dabei jedoch vor, Bietungshöchstbeträge einzuführen. – Siehe Auktion, Bid-to-cover-ratio, Geldmarkt-Operationen, Höchstbietungsbetrag, Höchstbietungssatz, Markt, auktionsbestimmter, Mengentender, Mindestbietungssatz, Offenmarkt-Tender-Operations-System, Tarnkappen-Politik, Tender, Unterbietung, Vollzuteilung, Zinstender, Zuteilungssatz, marginaler, Zuteilungsverfahren, Zwölfmonatstender. – Vgl. die Ergebnisse der Tendergeschäfte der EZB im Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Monetäre Statistik” im jeweiligen Monatsbericht der EZB, Monatsbericht der EZB vom Juli 2000, S. 39 ff. (allgemeine Erläuterungen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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