Tender-Splitting (tender splitting)

Die EZB führte angesichts der Tatsache, dass beim Hauptrefinanzierungsgeschäft in Erwartung einer Zinssenkung der Mindestbietungssatz nicht erreicht wurde, zeitgleich mit dem Zwei-Wochen-Tender auch Sieben-TageGeschäfte ein. Diese gelten seit April 2002 als Hauptrefinanzierungsgeschäfte und gehen damit auch in die Berechnung der Mindestreserve-Verzinsung ein. Denn das Mindestreserve-Soll der Banken wird zum durchschnittlichen marginalen Zuteilungssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der betreffenden Erfüllungsperiode verzinst. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2003, S. 17 (Erläuterungen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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