Deregulierung (deregulation)

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In Bezug auf Finanzmärkte versteht man darunter die Tatsache, dass gesetzlich auferlegte Beschränkungen teilweise oder ganz aufgehoben werden (the lessening or complete removal of constraints on financial industry), wie vor allem in Bezug auf Banken in den USA – Glass-Steagall-Gesetz von 1933, das ein Trennbanksystem vorschrieb – und in Japan. – Siehe Ertragsschwäche, Fachbankensystem, Geschäftsbank, Investmentbank, Trennbanksystem, Überregulierung, Universalbank.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Deregulierung (deregulation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/deregulierung-deregulation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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