Glass-Steagall-Gesetz (Glass-Steagall Act)

In den USA 1933 eingeführte Vorschrift, wonach alle in den USA tätigen Banken – entweder das Einlagegeschäft betreiben (commercial banks) – oder aber sich dem Wertpapiergeschäft widmen (investment banks, auch broker banks genannt) dürfen. Beide Geschäftstätigkeiten zugleich auszuüben sind einer Bank danach verboten. Zweck des bis 1999 gültigen Gesetzes war es, die Einlagen der Kunden bei einer Bank vor spekulativen Anlagen zu schützen. – Im Zuge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise wurde in den USA eine Wiedereinführung der Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken ausführlich erörtert. Angesichts der Komplexität moderner Bankgeschäfte sowie der Vielschichtigkeit mancher Finanzprodukte wäre jedoch nach dem Urteil der Mehrheit der Fachleute eine Wiederbelebung des GlassSteagall-Gesetzes kaum sinnvoll. Das gleiche Ziel lässt sich auch durch strengere Eigenkapitalvorschriften erreichen. – Siehe Banking, begrenztes, Deregulierung, Fachbankensystem, Investmentbank, Trennbanksystem, Universalbank.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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