Glattstellung in älteren Dokumenten auch Peräquation (offsetting)

Allgemein gegenüber einem Gläubiger (creditor; Liquidanten) die Befriedigung seiner Forderung, die dadurch beglichen (abgegolten; settled) wird. – Im banktechnischen Sinne die Bezahlung einer Belastung auf dem Konto; die Tilgung eines Debetsaldos (realisation of a debt balance). Danach ist die Schuld abgelöst und das Konto ausgeglichen (glattgestellt; balanced, cleared). – Man spricht hingegen nicht von Glattstellung, wenn ein Guthaben auf einem Konto durch eine entsprechende Buchung – wie Abzug des Geldes oder Aufnahme eines Darlehns in Höhe des bestehenden Guthabens – aufgelöst wird. – Im Terminhandel die Aufhebung der Verpflichtung zur Lieferung oder Annahme der Lieferung der gegenständlichen Gutes (financial instrument; Finanzinstrument, commodity; Ware) durch Eingehen einer gleichwertigen, aber entgegengesetzten Futures-Position. – Um eine Option glattzustellen, muss also dieselbe Option gekauft oder verkauft werden. – Siehe Abmachung, Absicherung, Begleichung, Bezahlung, Bullet Payment, Erfüllung, Forderung, Exekutionsstücke, Kick it out-Order, Liquidation, Rohstoff-Terminvertrag, Saldozahlung, Storno, Zahlung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Glattstellung in älteren Dokumenten auch Peräquation (offsetting)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/glattstellung-in-alteren-dokumenten-auch-peraquation-offsetting/ (Stand: 15.10.2022).

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