Glaubhaftmachung (substantiation)

Auch in: EN FR

Vor allem im Verkehr zwischen Kunde und Bank in nebensächlicheren Angelegenheiten eine mindere Form des Beweises, wie etwa das Vorlegen einer Schriftstücks oder eine eidesstattliche Versicherung (any factual evidence that helps to support the legitimacy of something).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Glaubhaftmachung (substantiation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/glaubhaftmachung-substantiation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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