Gläubiger früher auch häufig Kreditor (creditor)

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Jemand, der eine Forderung gegen eine Person, ein Unternehmen oder eine öffentliche Stelle zu Buche stehen hat (one to whom money or its equivalent is owed). Macht der Gläubiger seine Ansprüche geltend, so nennt ihn die ältere Finanzsprache häufig auch Liquidant. – Siehe Subrogation.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Merk, G. (Hrsg.): „Gläubiger früher auch häufig Kreditor (creditor)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/glaubiger-fruher-auch-haufig-kreditor-creditor/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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