Gläubiger früher auch häufig Kreditor (creditor)

Jemand, der eine Forderung gegen eine Person, ein Unternehmen oder eine öffentliche Stelle zu Buche stehen hat (one to whom money or its equivalent is owed). Macht der Gläubiger seine Ansprüche geltend, so nennt ihn die ältere Finanzsprache häufig auch Liquidant. – Siehe Subrogation.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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