Trennbanksystem (dual banking system)
Aufgrund rechtlicher Vorschriften darf das – Kreditgeschäft nur von Banken (commercial banks) und das – Wertpapiergeschäft lediglich von darauf spezialisierten Firmen (investment banks, broker banks) betrieben werden. Universalbanken (Institute, die sämtliche Finanzgeschäfte betreiben) sind verboten. – In den USA wurde dies 1931 eingeführt (Glass-Steagall Act), ab 1990 erst nach und nach, und dann 2000 fast ganz aufgehoben. – Die Trennung führte in den USA dazu, dass grosse Universalbanken (vor allem auch aus Deutschland und der Schweiz) sich als Konkurrenten nur beschränkt auf dem US-Markt betätigen konnten. – In der Diskussion um die Ursachen der Subprime-Krise 2007 und der ihr folgenden Finanzkrise wurde von vielen Fachleuten empfohlen, allgemein und weltweit zum Trennbanksystem zurückzukehren. Auf diese Weise sollte erschwert werden, dass die Einlagen der Kunden für riskante Geschäfte aufs Spiel gesetzt werden. – Diese Vorschläge verkennen freilich die Wirklichkeit. In unserer Zeit sind Investmentbanken und Geschäftsbanken auf vielfältige Weise vernetzt. Der Zusammenbruch der Investmentbank Lehmann Brothers Mitte September 2008 machte dies augenfällig. Eine Dominostein-Effekt trat ein, der weltweit die mit Geschäften untereinander vermaschten Banken erschütterte. – Mit dem Risikoabschirmungsgesetz freilich folgte der deutsche Gesetzgeber im Grunde entsprechenden Empfehlungen, die eine rechtliche und organisatorische Trennung von risikoreichen Finanzgeschäften vom Einlagegeschäft der Institute vorschreiben. So soll verhindert werden, dass verlustreiche Finanzgeschäfte von den Einlegern getragen werden müssen. – Siehe Fachbankensystem, Glass-Steagall-Gesetz, Lehman-Pleite. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 78 (erläuternde Darstellung der neuen gesetzlichen Vorgaben).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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