Delinquent (delinquent)

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Nach 2000 aus dem Englischen in dieser Bedeutung auch in die deutsche Finanzsprache eingedrungene Bezeichnung für einen Schuldner, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (a debtor being overdue in payment). – Siehe Ausfall, Ausfall-Verlust, Covenant, Darlehn, widerrufenes, Downgrade-Trigger-Klausel, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, European Master Agreement, Event of Default, Fraudulent, Geldvergessliche, Intercreditor Agreement, Loch, schwarzes, Probability of Default, Rechnungs-Stapelung, Säumnisquote, Verlust, Verzug, Verwirkungsklausel, Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige, Zahlungsausfall, Zahlungsausstand.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Delinquent (delinquent)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/delinquent-delinquent/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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