Delisting (so meistens im Deutschen gesagt, seltener Börsenrückzug und Börsenabgang)
Eine Firma – zieht sich aus eigenem Entschluss ganz von der Börse zurück oder – wird von der Börse ausgeschlossen, etwa wegen Verstosses gegen die Börsenordnung (removal of a company’s listed status). – Ein Unternehmen nimmt eine zum Handel zugelassene Aktie aus dem Börsenverkehr heraus (the removal of a listed security from the exchange on which it trades). Der Grund dafür liegt häufig darin, dass der Kurs der Aktie unbefriedigend war und davon unliebsame Rückwirkungen auf das Ansehen des Unternehmens ausgingen. – In Deutschland ist dieser Vorgang gesetzlich geregelt und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Obschon das Delisting eine wesentlich veränderte Bedingungen der Handelbarkeit einer Aktie darstellt, unterliegt es in Deutschland noch keiner Ad-hoc-Mitteilungspflicht, da es sich dabei formal nicht um eine Veränderung der finanziellen oder wirtschaftlichen Situation des Unternehmens handelt. – Die Aufhebung der Börsen-Notierung eines Unternehmens führt in der Regel zu einer Schädigung der verbleibenden Kleinanleger. Denn diese können jetzt den Marktwert der Aktiengesellschaft, ausgedrückt durch den Kurs der Aktie, kaum mehr beurteilen. – Siehe Deregistrierung, Einstellung, Going Private, Public-to-Private, Regel 404, Sarbanes-Oxley Act.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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