Debitmasse (bankruptcy assets, bankrupt’s estate)

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In älteren Dokumenten das bei einem Konkurs noch vorhandene und zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehende Vermögen; die Konkursmasse. – Siehe Extensum, Insolvenz, Krida, Lokations-Urteil, Paritätsvorbehalt, Vorrangregel, unbedingte.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Bilanzgleichung

\[Vermoegen=Eigenkapital+Fremdkapital\]

Die grundlegende Gleichheit von Mittelverwendung und Mittelherkunft darstellen.

Variablen: Vermögen Aktiva; Eigenkapital und Fremdkapital Passiva.

Anwendung: Als Grundstruktur jeder Bilanz und doppelten Buchführung.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Debitmasse (bankruptcy assets, bankrupt’s estate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/debitmasse-bankruptcy-assets-bankrupts-estate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com