Darlehnforderungs-Verkauf (loan factoring)

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Banken als Darlehnsgeber können nach deutschem Recht grundsätzlich ihre Forderungen verkaufen. Auch aufsichtsrechtlich ist gegen eine Veräusserung der Forderungen nichts einzuwenden. – Siehe Kredit, nichtabtretbarer, Verbriefung. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 195 (Beschwerden gegen entsprechende Transaktionen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Darlehnforderungs-Verkauf (loan factoring)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/darlehnforderungs-verkauf-loan-factoring/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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