Darlehnhaftung, beschränkte (non recourse loan)
Ein Kreditnehmer – etwa ein Bauherr – steht nur mit der zweckgebundenen Sicherheit – hier: das Haus – für das Darlehn ein, nicht jedoch darüber hinaus mit seinem Vermögen. Diese in einigen Ländern geltende Beschränkung bietet nachweislich Anreize zur leichtsinnigen Kreditaufnahme (careless borrowing). – Siehe Besicherung, Ninja Loans, Subprime-Krise, Zwei-Achtundzwanzig-Kredit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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