Darlehnvermittlung auch Kreditvermittlung (credit brokerage)
Verschafft ein Dienstleister einem Privathaushalt gegen Entgelt ein Darlehn, so bedarf ein solcher Vertrag der Schriftlichkeit (must be executed in writing). Weitere Vorschriften regeln §§ 655a bis 655e BGB.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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