Bankaktionärs-Interesse (bank shareholders [stockholders] peculiar interest)

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Wenn der Wert einer Bankaktie niedrig ist, dann sind die Aktionäre – und mit ihnen der Aufsichtsrat als deren Vertreter – daran interessiert, dass die Bank das Risiko ihrer Geschäfte erhöht anstatt es zu vermindern. Geht nämlich der Wert des Eigenkapitals der Bank gegen Null, so können die Aktionäre von einer hohen Risikobereitschaft der Unternehmensleitung Nutzen ziehen, weil sie nun durch allfällige Kursgewinne profitieren und ansonsten keine Verluste mitzutragen haben. Daher bedarf es einer Erzwingung der Marktdisziplin einer Bank in Form der Aktiengesellschaft durch die Aufsichtsbehörden. – Siehe Anlegerschutz, Aufsichtsrats-Mitglied, Risiko, unbegrenztes, Sachkunde. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2005, S. 59 f.; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2005, S. 74 ff. (ausführliche Erläuterungen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Bankaktionärs-Interesse (bank shareholders [stockholders] peculiar interest)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bankaktionars-interesse-bank-shareholders-stockholders-peculiar-interest/ (Stand: 15.10.2022).

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