Aussagen, zukunftsgerichtete (forward-looking statements)

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Darlegungen, in denen Erwartungen zum Ausdruck kommen. Solche müssen in Verlautbarungen der Unternehmen im Finanzmarkt aufsichtsrechtlich klar von Ist-Aussagen abgegrenzt werden. – Siehe Adhoc-Mitteilung, Angaben, verschleierte, Aufsichtsvermeidung, Informations-Überladung, Klartext, Management Commentary, Prognosebericht, Verlust-Tarnung, Verständlichkeit, Vorhersagen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aussagen, zukunftsgerichtete (forward-looking statements)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aussagen-zukunftsgerichtete-forward-looking-statements/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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