Banken in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, den Kunden spätestens vor der Annahme seines Kaufauftrags für Wertpapiere über die Eigenschaften und Risiken der Anlageform zu unterrichten und auf andere erhebliche Umstände hinzuweisen, z. B. auf die Möglichkeit der Limitierung von Aufträgen oder auf Mindest-Orderbestimmungen (minimum purchase requirements). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat entsprechende Richtlinien hierzu erlassen und überwacht diese gesetzliche Vorschrift. – Die Kunden selbst begegnen den vorgeschriebenen Belehrungen gegenüber oft genug verärgert oder unterschreiben die mehrseitigen Informationsblätter, ohne diese durchzulesen, an der “markierten Stelle” (designated place). – Siehe Anleger-Informationen, wesentliche, Aufklärungspflicht, Bankkunden-Profil, Derivate-Informationspflicht, Derivate-Kodex, Editionsgebot, Handelssystem, multilaterales, Informationsblätter für Finanzinstrumente, Informationspflicht, Investmentfirma, Odd Lot, Prospekt-Rechtssetzung der EU, Risikobericht, Übermut, Umstände, bewertungswichtige.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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