Gütestelle auch Schlichtungsstelle (arbitration committee, jury)

Auch in: FR

Auf dem Finanzmarkt eine Einrichtung, deren Aufgabe es ist, Streitfälle aussergerichtlich (extrajudical, by out-of court settlement: a process for settling disputes between parties that is less structured than court proceedings) zu beizulegen. – Siehe Beschwerdeverfahren, Gatekeeper, Kreditmediator, Ombudsleute, Schiedsverfahren. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 52 (Streitschlichtungs-Richtlinie der EU; Schlichtungsstellen in Deutschland).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gütestelle auch Schlichtungsstelle (arbitration committee, jury)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gutestelle-auch-schlichtungsstelle-arbitration-committee-jury/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

3 Seitenaufrufe dieser Seite