Ombudsleute (ombudspersons)
In Bezug auf den Finanzmarkt dort tätige Personen, die bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern schlichtend wirken. Eine Richtlinie der EU (alternative dispute resolution, ADR) gibt einheitliche Mindestanforderungen an die Tätigkeit der Ombudsleute vor. – Siehe Gütestelle, Gatekeeper, Schiedsverfahren, Streitbeilegung, alternative. – Vgl. Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 229 (BaFin ruft Vertreter von 15 Ombudsleuten aus der deutschen Finanzwirtschaft zusammen; wichtiger Erfahrungsaustausch; europäische Plattform für Online-Streitbeilegung geplant); Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 52 f. (neuere Rechtsentwicklung durch EU-Richtlinien) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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