Gutgeführt (well managed)

Begriff aus dem Aufsichtsrecht der USA in Zusammenhang mit dem Gramm-Leach-Bliley-Gesetz (GLB Act) aus dem Jahre 2000. Der Rang einer gutgeführten Bankholding (bank holding company, BHC) wird darin sehr genau anhand verschiedener Rating-Vorgaben festgestellt. So sollen die Ratings für bestimmte operationelle Posten in der Konzernbilanz die Stufe 1 oder 2 von 5 vorgegebenen Stufen haben, und es muss auch die Qualität des Managements bewertet sein. Ausserdem ist der Nachweis zu erbringen, dass Bankdienstleistungen vor Ort in befriedigendem Masse angeboten werden. – Siehe auch CAMELS, Community Reinvestment Act, Glass-Steagall-Gesetz, Gutkapitalisiert, Holding.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gutgeführt (well managed)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gutgefuhrt-well-managed/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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