Gutkapitalisiert (well capitalised)

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Begriff aus dem Aufsichtsrecht der USA. – In Zusammenhang mit dem Gramm-Leach-Bliley-Gesetz (GLB Act) aus dem Jahre 2000 muss eine Bankholding (bank holding company, BHC) ein bestimmtes, im einzelnen sehr genau vorgeschriebenes Risikomanagement nachweisen. – Eine Auslandsbank gilt nach dem amerikanischen Aufsichtsrecht dann als gutkapitalisiert, wenn ihre Heimataufsicht bestimmte Vorgaben festgestellt hat. – Siehe auch CAMELS, Community Reinvestment Act, Gutgeführt, Holding.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gutkapitalisiert (well capitalised)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gutkapitalisiert-well-capitalised/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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