Gutkapitalisiert (well capitalised)
Begriff aus dem Aufsichtsrecht der USA. – In Zusammenhang mit dem Gramm-Leach-Bliley-Gesetz (GLB Act) aus dem Jahre 2000 muss eine Bankholding (bank holding company, BHC) ein bestimmtes, im einzelnen sehr genau vorgeschriebenes Risikomanagement nachweisen. – Eine Auslandsbank gilt nach dem amerikanischen Aufsichtsrecht dann als gutkapitalisiert, wenn ihre Heimataufsicht bestimmte Vorgaben festgestellt hat. – Siehe auch CAMELS, Community Reinvestment Act, Gutgeführt, Holding.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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