Gutschein (coupon; barter slip)

Auch in: EN

Ein Schriftstück oder ein elektronisch zu nutzender Beleg, welcher dem Inhaber den Bezug einer Ware – etwa die neue Schöpfung eines Confiseurs – oder einer Dienstleistung – etwa die Prüfung der Brille bei einem Optiker – zusichert. – In der Regel handelt es sich um einen Geschenk-Gutschein (gift cheque, gift voucher). Der Aussteller (issuer) ist hierbei jedem Dritten gegenüber rechtlich zur Einlösung (redemption) verpflichtet, auch wenn der Name eines Berechtigten eingetragen ist. Ein unbefristeter Gutschein kann in Deutschland drei Jahre lang eingelöst werden. – Ein Umtausch-Gutschein (conversion coupon) ist dann gegeben, wenn der Kunde eine zuvor gekaufte Ware an den Händler zurückgibt, und der Händler im Gegenzug einen Beleg über den entsprechenden Betrag ausstellt. – Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Gutscheininhaber grundsätzlich keinen Anspruch auf Auszahlung des Wertes in Geld. Insofern sind Gutscheine auch nicht als Geldsurrogate anzusehen, und ihr Verkehr unterliegt ausschliesslich dem Privatrecht. – Tausch-Gutschein: ein an die Stelle des Geldes tretende Wertmarke, die zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigt. – Siehe Geldabschaffung, Marke, Mutualismus.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gutschein (coupon; barter slip)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gutschein-coupon-barter-slip/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

7 Seitenaufrufe dieser Seite