Beschwerdeverfahren (complaint questionnaire)

Die nationalen Aufsichtsbehörden verlangen bei Beschwerden gegen Finanzdienstleister in der Regel die Ausfüllung eines Formblatts (Fragebogens; questionnaire), um den Geschäftsgang zu vereinfachen. Ein Beschwerdeverfahren ist jedoch kein aussergerichtliches Streitschlichtungsverfahren (outof-court arbitration procedure, extra-judical settlement) und kann auch zivilrechtliche Klagen nicht ersetzen. – Siehe Beschwerdehäufung, Gatekeeper, Mitarbeiter-Register.. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 193 (Formblatt auf der Webseite der Behörde abrufbar).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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