Beschwerdeverfahren (complaint questionnaire)

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Die nationalen Aufsichtsbehörden verlangen bei Beschwerden gegen Finanzdienstleister in der Regel die Ausfüllung eines Formblatts (Fragebogens; questionnaire), um den Geschäftsgang zu vereinfachen. Ein Beschwerdeverfahren ist jedoch kein aussergerichtliches Streitschlichtungsverfahren (outof-court arbitration procedure, extra-judical settlement) und kann auch zivilrechtliche Klagen nicht ersetzen. – Siehe Beschwerdehäufung, Gatekeeper, Mitarbeiter-Register.. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 193 (Formblatt auf der Webseite der Behörde abrufbar).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Beschwerdeverfahren (complaint questionnaire)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/beschwerdeverfahren-complaint-questionnaire/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com