Höchster Zinssatz, zu dem die Geschäftspartner der EZB bei Zinstendern Gebote abgeben können. Gebote über einem eventuell von der EZB bekannt gegebenen Höchstbietungssatz bleiben diesfalls unberücksichtigt. – Vgl. auch Monatsbericht der EZB vom Juli 2000, S. 39 ff.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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