Haushaltskonsolidierung (budget consolidation)

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Die vollzogene Anpassung der Ausgaben an die Einnahmen einer öffentlichen Körperschaft, meistens in dem Sinn einer Kürzung der Ausgaben gesagt. – Ab etwa 2010 auch in der Bedeutung gebraucht, – dass eine Regierung die Grenzen der Neuverschuldung nicht weiterhin gar so unbekümmert überschreitet wie zuvor; dann auch häufig als Sparerfolg (success in saving) genannt bzw. – die Grenze der Staatsverschuldung gesamthaft einfach auf eine höhere Marke festgelegt wird, wie etwa im August 2011 in den USA (doubtless it was accurately called a “deceptive manoeuvre”). – Siehe Haushaltskrise, Staatsschuldenkrise. – Geschäftsbericht 2013 der Deutschen Bundesbank, S. 58 ff. (Haushaltslage und Investitionen des Staates seit 1991 aufgeschlüsselt; Übersicht).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Haushaltskonsolidierung (budget consolidation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/haushaltskonsolidierung-budget-consolidation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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