Die Netto-Zinslast eines öffentlichen Haushalts ergibt sich, indem die Zinseinnahmen von den Zinsausgaben abgezogen werden. Sie zeigt die nach Gegenrechnung eigener Zinserträge verbleibende Belastung durch Zinszahlungen. Um zu beurteilen, wie stark diese Belastung den Haushalt einschränkt, setzt der Bericht sie zusätzlich ins Verhältnis zu den steuerlichen Einnahmen. Zweckgebundene Sanierungshilfen können ergänzend berücksichtigt werden, wenn sie faktisch zur Tragung hoher Zinslasten dienen.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Oktober 2025 , 16.10.2025 , PDF-S. 79. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/966566/referenceDoc/cdbe77c12deff13d3cf07f01032df69d.