Netto-Zinslast

Die Netto-Zinslast eines öffentlichen Haushalts ergibt sich, indem die Zinseinnahmen von den Zinsausgaben abgezogen werden. Sie zeigt die nach Gegenrechnung eigener Zinserträge verbleibende Belastung durch Zinszahlungen. Um zu beurteilen, wie stark diese Belastung den Haushalt einschränkt, setzt der Bericht sie zusätzlich ins Verhältnis zu den steuerlichen Einnahmen. Zweckgebundene Sanierungshilfen können ergänzend berücksichtigt werden, wenn sie faktisch zur Tragung hoher Zinslasten dienen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Oktober 2025 , 16.10.2025 , PDF-S. 79. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/966566/referenceDoc/cdbe77c12deff13d3cf07f01032df69d.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Netto-Zinslast“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/netto-zinslast/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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