Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen

Beim Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen werden Bruttoanlageinvestitionen zunächst als Zugänge erfasst und anschließend über ihre Nutzungsdauer durch regelmäßige kalkulatorische Abschreibungen wertgemindert. Es stellt deshalb eher den Zeitwert des vorhandenen Anlagevermögens dar als dessen Neuwert. Im Wesentlichen wird eine lineare Abschreibung mit konstanten Jahresraten unterstellt. Die Bestandsveränderung ergibt sich aus dem Vorjahreswert zuzüglich neuer Investitionen und Sektorenwechsel, abzüglich Abschreibungen und vorzeitiger Abgänge sowie zuzüglich oder abzüglich preisbedingter Umbewertungen des verbleibenden Restwerts.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Januar 2026 , 22.01.2026 , PDF-S. 124. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/973956/referenceDoc/7a6a3b02ce72b6a454aee8cac61986dc.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/nettoanlagevermogen-zu-wiederbeschaffungspreisen/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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