Nettoausgaben nach den EU-Fiskalregeln

Nettoausgaben im Sinne der europäischen Fiskalregeln sind die gesamtstaatlichen Ausgaben nach Bereinigung um Zinsausgaben, diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, konjunkturell bedingte Arbeitslosenausgaben, bestimmte aus EU-Mitteln finanzierte Ausgaben und Einmaleffekte. Ihr Wachstum wird mit einer vereinbarten Obergrenze verglichen. Abweichungen von dieser Grenze werden kumuliert auf einem Kontrollkonto erfasst. Die Vorgaben gelten nach der im Bericht beschriebenen Regel als verfehlt, wenn der dort verbuchte Fehlbetrag einen festgelegten Schwellenwert erreicht.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juni 2026 , 18.06.2026 , PDF-S. 49. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/998608/referenceDoc/64e67324481c1983aed9dbd415327e5e.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Nettoausgaben nach den EU-Fiskalregeln“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/nettoausgaben-nach-den-eu-fiskalregeln/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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