Nettobeitrag zum EU-Haushalt

Der Nettobeitrag eines Mitgliedstaates stellt dessen berücksichtigte laufende Beiträge den ihm zurechenbaren operativen Zahlungen aus dem EU-Haushalt gegenüber. Verwaltungsausgaben, Zahlungen an Drittstaaten und andere nicht sinnvoll national zurechenbare Ausgaben bleiben dabei außer Ansatz. Auch Zolleinnahmen werden nicht einzelnen Mitgliedstaaten zugerechnet. Der Nettobeitrag zeigt somit finanzielle Be- oder Entlastungen aus den Gemeinschaftshaushalten, bildet aber weder den gesamten Nutzen noch sämtliche Kosten einer EU-Mitgliedschaft ab.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Oktober 2025 , 16.10.2025 , PDF-S. 20. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/966566/referenceDoc/cdbe77c12deff13d3cf07f01032df69d.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

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