Harmonisierung (harmonisation)

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In Bezug auf den Finanzmarkt die Rechtsangleichung (legislative and prudential alignment) auf der Ebene der EWU, der EU oder seltener auch weltweit. – Seit etwa 2013 ist auf dem Gebiet der aufsichtsrechtlichen Harmonisierung im Interesse der Einheitlichkeit der Regelungen auf dem Finanzmarkt ein Trend zur Maximalharmonisierung (maximal harmonisation) erkennbar: die Mitgliedstaaten sind an die Regelungen fest gebunden. Bis dahin überwog die Minimalharmonisierung (minimal harmonisation). Die einzelnen Staaten durften die Regelungen nicht unterschreiten, wohl aber darüber hinausgehen. Dadurch entstanden Teilmärkte mit teils lascherer, teils strengerer Vorschrift, was nachweislich zur Regulierungsarbitrage einlud. – Siehe Aufsichtsvermeidung, Fragmentierung, aufsichtliche, Regelgleichheit, Subsidiaritätsprinzip. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 166 (Maximalharmonisierung als Grundsatz [warum die Maximalharmonisierung ein “Konzept” ist, wissen wohl nur die gutbezahlten Berichtschreiber]).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Harmonisierung (harmonisation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/harmonisierung-harmonisation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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