Nationales Gremium mit dem Zweck des Austauschs von Informationen zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Unternehmen der Versicherung und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Federführung liegt bei der BaFin. Im Mittelpunkt stehen vor allem Fragen der europaweiten Harmonisierung (harmonisation = here: legislative and prudential alignment; Rechtsangleichung) bezüglicher aufsichtsrechtlicher
Vorschriften. – Siehe Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, unternehmenseigene, SolvencyII. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 123 (Agenda des AKIM), S. 166 (Abkehr von der Minimalharmonisierung zur Maximalharmonisierung).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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