Handschlag, goldener (golden handshake)

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Vereinbarung in Arbeitsverträgen mit leitenden Mitarbeitern auch im Finanzbereich, dass diese bei Ausscheiden eine hohe Summe bar oder in anderer Form erhalten. Ursprünglich als Prämie für das Risiko plötzlicher Veränderungen im Rahmen von Fusionen und Übernahmen gedacht (in the case that the executive loses their job through restructuring), verabschiedete man auch wegen offensichtlicher Unfähigkeit (apparent inability, obvious deficiencies) entlassende Vorstandsmitglieder mit goldenem Handschlag. Dies führte zu breitem Tadel in der Öffentlichkeit und schadete dem Image der Manager (“Nieten in Nadelstreifen”; bunglers in pinstriped suits) nachhaltig. – Siehe Bonus, Dividende, irische, Geldverbrennung, Lemons-Problem, Millionengrab, Mitarbeiter-Verantwortlichkeit, Prämie, Refaktie, Schlafgeld, SitzungssaalPutsch, Tantieme, Totholz, Vergütung, Vorstandsbezüge.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Handschlag, goldener (golden handshake)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/handschlag-goldener-golden-handshake/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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