Fusionen und Übernahmen
Thematische Übersicht zu Fusionen und Übernahmen mit 15 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Definition von Fusionen und Übernahmen: Auswirkungen auf Finanzmärkte, Rolle der Zentralbanken und Regeln nach dem deutschen WpÜG.
Definition von „Blutbad“ im Finanzwesen: Entlassungen bei Bankfusionen, Gründe für aufgeschobene Übernahmen und verwandte Fachbegriffe.
Definition des Blitzkrieg-Übernahmeangebots: Ein besonders attraktives Tender Offer, das von den Aktionären schnell angenommen wird.
Definition des goldenen Handschlags: hohe Zahlungen an ausscheidende Führungskräfte, Ursachen, Kritik und Folgen für das Managerimage.
Die Gifttablette ist eine Abwehrmaßnahme gegen feindliche Fusionen und Übernahmen. Überblick über Vertragsklauseln und unmittelbare Strategien.
Definition von Geldsockel und Finanzsockel: finanzielle Grundlage für Marktoperationen, insbesondere Fusionen und Übernahmen.
Definition von „Freier“ in der Finanzsprache: eine Gesellschaft, die eine andere Firma übernehmen will. Mit Verweisen auf verwandte Begriffe.
Definition von Façon und Fasson: Kursunterschiede zwischen kleinen und großen Börsenstücken sowie Vergütungen bei geräuschlosen Übernahmen.
Definition der Fairness Opinion: unabhängiges Gutachten zur finanziellen Angemessenheit von Unternehmenskäufen, Verkäufen, Fusionen und Übernahmen.
Douceur bezeichnet historische Geldzahlungen, Haftgeld, Trinkgeld, Bestechungsgeld sowie Prämien bei Fusionen und Übernahmen.
Derby bezeichnet im Finanzjournalismus den Konkurrenzkampf mehrerer Institute auf einem örtlichen Markt; auch als Dogfight bezeichnet.
Erklärung des Begriffs „Complex Financial History“: Finanzielle Verpflichtungen bei Fusionen und Übernahmen sowie Hinweise im Emissionsprospekt.
Consulting bezeichnet Beratung, etwa zu Kapitalgliederung, Geschäftsstrategie sowie Fusionen und Übernahmen. Hinweise zur Erlaubnispflicht nach KWG.
Definition der Anerkennungsprämie: zusätzliche Vergütung und Zahlung bei Fusionen und Übernahmen, einschließlich rechtlicher Abgrenzung zum Schmiergeld.
Aktientausch bezeichnet die Übergabe einer Aktie gegen eine von einer anderen Gesellschaft ausgegebene Aktie, meist im Vorfeld von Fusionen und Übernahmen.
