Anerkennungsprämie (appreciation award)

Auch in: EN

Allgemein eine im nachhinein gewährte zusätzliche Vergütung an Personen in einem Unternehmen für besondere Leistungen, in der Regel in Zusammenhang mit der Wertsteigerung des Unternehmens. – Im besonderen die bei Fusionen und Übernahmen geleistete Zahlung an Entscheidungsträger der Zielgesellschaft, um diese übernahmewillig zu machen. Soweit der Bieter eine solche Zuwendung in Aussicht stellt, ist die Grenze zu einem Schmiergeld schwer zu markieren. Zahlt das übernommene Unternehmen jedoch Prämien an Entscheidungsträger (Transaktionsbonus), so ist hier abzuwägen, inwieweit es sich um eine treuepflichtwidrige Schädigung der Gesellschaft bzw. der Aktionäre handelt. Dieser Fall wurde in Zusammenhang mit den sog Mannesmann-Urteilen 2006 vielfach erörtert. – Siehe Abwerbegeld, Aktionärstimmenjagd, Bonus, Douceur, Draufgeld, Geheimgeld, Gifttablette, Handgeld, Handschlag, goldener, Rückvergütung, Schmiergeld, Übernahme-Angebot.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Anerkennungsprämie (appreciation award)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anerkennungspramie-appreciation-award/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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