Transaktionsbonus (transaction premium)

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Wenn nicht anders definiert die Zahlungen eines Bieters an Entscheidungsträger eines Zielunternehmens in Zusammenhang mit einer Übernahme. – Weil dabei organschaftliche Treuepflichten (functional fiduciary rules) sowie die Interessen der Mitarbeiter und Aktionäre in jedem Falle berührt werden, so sind solche – häufig gar nicht offengelegte – Zahlungen an Personen in der Zielgesellschaft übernahmerechtlich (according to takeover laws) in vieler Hinsicht bestritten. Dies wurde deutlich beim sog. Mannesmann-Verfahren 2004 und 2006 in Deutschland; auch der Betriebsratsvorsitzende wurde wegen treuepflichtwidriger Schädigung angeklagt. In der Öffentlichkeit gelten solche Anerkennungsprämien als Douceur bzw. als Schmiergeld. – Auf Transaktionsboni bei Unternehmen im Finanzbereich hat die Aufsichtsbehörde entgegen einer weit verbreiteten Meinung (contrary to a widely held opinion even in respective textbooks) keinen unmittelbaren Einfluss. – Siehe Aktientausch-Übernahme, Aktionärstimmenjagd, Bieter, Blitzkrieg-Übernahmeangebot, Buy out, Douceur, Draufgeld, Erwerbsangebot, Fusionen und Übernahmen, Geheimgeld, Greenmail, Handgeld, MaterialAdverse-Change-Klauseln, Pflichtangebot, Rückvergütung, Schmiergeld, StimmrechtDatenbank, Übernahme-Angebot.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Transaktionsbonus (transaction premium)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/transaktionsbonus-transaction-premium/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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