Transaktionsbonus (transaction premium)
Wenn nicht anders definiert die Zahlungen eines Bieters an Entscheidungsträger eines Zielunternehmens in Zusammenhang mit einer Übernahme. – Weil dabei organschaftliche Treuepflichten (functional fiduciary rules) sowie die Interessen der Mitarbeiter und Aktionäre in jedem Falle berührt werden, so sind solche – häufig gar nicht offengelegte – Zahlungen an Personen in der Zielgesellschaft übernahmerechtlich (according to takeover laws) in vieler Hinsicht bestritten. Dies wurde deutlich beim sog. Mannesmann-Verfahren 2004 und 2006 in Deutschland; auch der Betriebsratsvorsitzende wurde wegen treuepflichtwidriger Schädigung angeklagt. In der Öffentlichkeit gelten solche Anerkennungsprämien als Douceur bzw. als Schmiergeld. – Auf Transaktionsboni bei Unternehmen im Finanzbereich hat die Aufsichtsbehörde entgegen einer weit verbreiteten Meinung (contrary to a widely held opinion even in respective textbooks) keinen unmittelbaren Einfluss. – Siehe Aktientausch-Übernahme, Aktionärstimmenjagd, Bieter, Blitzkrieg-Übernahmeangebot, Buy out, Douceur, Draufgeld, Erwerbsangebot, Fusionen und Übernahmen, Geheimgeld, Greenmail, Handgeld, MaterialAdverse-Change-Klauseln, Pflichtangebot, Rückvergütung, Schmiergeld, StimmrechtDatenbank, Übernahme-Angebot.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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