Allgemein eine Abwehrmassnahme gegen feindliche Fusionen und Übernahmen (takeover defence measure public companies use against hostile takeovers and designed to make the target unattractive) manchmal auch Shark Repellent (Haiabwehr) genannt. – Unterschieden wird dabei oft zwischen – Vertragsklauseln, die von vornherein in die Satzung eines Unternehmens eingebaut werden, meistens Besitzbeschränkungen, und – unmittelbaren, augenblicklichen Strategien, die auf eine erhebliche Verteuerung der Zielgesellschaft (acquiree: the firm that should be acquired) hinauslaufen. – Auch die von der zu übernehmenden Gesellschaft vorgenommene (oft plötzliche; often sudden) Dekapitalisierung rechnet man den Gifttabletten bei. – Siehe Bieter, Buy out, Erwerbsangebot, Freier, Fusionen und Übernahmen, Handgeld, Kriegskasse, Makkaroni-Abwehr, Material-Adverse-Change-Klausel, Pac-Man-Strategie, Pflichtangebot, Ritter, weisser, Shark Watcher, Spin-off, Squeeze-out, Stimmrecht-Datenbank, Synergiepotentiale, Trade Sale, Transaktionsbonus, Übernahme, feindliche, ÜbernahmeAnkündigung, Weisser Ritter. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S, 223 f. (zum Begriff “feindliche Übernahme”; Zulässigkeit von Abwehrmassnahmen).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/