Dekapitalisierung (decapitalisation)

Auch in: FR

Die Ausschüttung des Gewinns einer Aktiengesellschaft an die Anteilseigner in Form einer Sonderdividende (extraordinary dividend) oder der Rückkauf von Aktien (share buy-back) aus dem angesammelten Gewinn. – Der (rasche) Verkauf von Teilen des Vermögens – erfahrungsgemäss vor allem von Patenten – durch eine Aktiengesellschaft und Ausschüttung des Erlöses an die Aktionäre. Dies geschieht meistens deshalb, um in Zusammenhang mit einer geplanten feindlichen Übernahme nicht mehr begehrenswert zu sein (to become stale). – Siehe Fusionen und Übernahmen, Gifttablette, Makkaroni-Abwehr, Vermögensveräusserung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Dekapitalisierung (decapitalisation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/dekapitalisierung-decapitalisation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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