Douceur (douceur; tip)

Allgemein alte Bezeichnung für eine Geldzahlung – einmalig, um jemanden vertragswillig (willing to contract) zu machen bzw. ihn im Vertrag zu halten (Haftgeld), – laufend, um ihn vertragstreu (observant: careful in observing the all terms of the contract) zu halten; auch Draufgeld genannt. – Im besonderen die zu bestimmten Zeiten von Städten – wie etwa: Elberfeld – an Ärzte bezahlte Summe, um diesen ein Einkommen zu sichern, welches sie zum Bleiben in der Stadt anregt. – Bei Fusionen und Übernahmen an Entscheidungsträger geleistete Zahlungen – seitens des Bieters, um deren Einwilligung zu der Übernahme zu bewirken oder – seitens der übernommenen Gesellschaft, um diese für Leistungen beim Zustandekommen der Fusion zu belohnen (Anerkennungsprämie). – Trinkgeld, besonders als Zuzahlung in Gaststätten (Bedienungsgeld, Bedienungszuschlag; service charge; a popular etymology for “tip” states it is an acronym that stands for to insure promptness). – Bestechungsgeld (bribe money), in älteren Dokumenten auch Liebnisgeld genannt; Liebnis = hier: Gabe an eine Person, um von dieser eine Gefälligkeit zu erreichen. – Siehe Abwerbegeld, Anerkennungsprämie, Angeld, Draufgeld, Emolumente, Façon, Handgeld, Rückvergütung, Supplikationsgeld, Taxe, Transaktionsbonus, Umgeld, Vokationsgeld, Zuschuss.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Douceur (douceur; tip)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/douceur-douceur-tip/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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