Draufgeld (extras)

Auch in: EN ES FR PT

Allgemein jede Zahlung, die zu dem gewöhnlichen Preis noch zugelegt wird. – Andere Bezeichnung für Douceur in allen vier angezeigten Bedeutungen. – Schmiergeld im Sinne von Zahlungen zur Bestechung (im Englischen scherzhaft auch moneypulating) von Personen, in der Regel Amtsträger in Behörden. – Ein Agio, das früher bei Zahlung mit minderwertiger Münze (coins of minor value) zu herzugeben war. – In Deutschland teilweise auch für die zu Jahresbeginn 2004 eingeführte und zu Jahresende 2012 wieder abgeschaffte Praxisgebühr (practice fee; medical consultation fee) für gesetzlich Krankenversicherte bei Ärzten gesagt. – Siehe Aufgeld, Anerkennungsprämie, Douceur, Geheimgeld, Pagament, Schmiergeld, Spores Raffel, Transaktionsbonus, Vokationsgeld, Zuzahlung.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Draufgeld (extras)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/draufgeld-extras/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

6 Seitenaufrufe dieser Seite