Angeld auch Haftgeld (earnest money; extra payment)

Betrag, den ein Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Geschäftsabschlusses zahlt (a partial payment made to evidence good faith that the buyer will complete the purchase transaction at the time the contract is signed). – Eine solche Zahlung wird namentlich von einem unbekannten Abnehmer verlangt, der gekaufte Ware abholen lassen und dann beim Abtransport bezahlen will. Das Angeld dient dem Verkäufer somit als Sicherheit, dass die Ware auch tatsächlich abgeholt wird; siehe die Legaldefinition zum Angeld in § 908 ABGB. – Die Höhe des Angelds wird im Regelfall (besonders bei Versteigerungen aller Art) als Prozentsatz der Kaufsumme berechnet und ist sofort fällig. – Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so verfällt im Regelfall das Angeld; im Gegensatz zu einer Anzahlung (Vorauszahlung; prepayment), wo der vorgeleistete, als eine Teilerfüllung des Vertrags beabsichtigte Betrag zurückerstattet wird. Der Verlust des Angelds wird in der juristischen Literatur auch Reu[e]geld (forfeit money) und Wandelpön genannt. – Das Angeld ist also von der Anzahlung zu unterscheiden, was besonders bei Kaufverträgen eine Rolle spielt. Im Zweifelsfall ist für die Beurteilung, ob ein Betrag als Angeld geleistet wurde, vor allem die Höhe der Zahlung im Verhältnis zum Gesamtpreis wesentlich. Beträge, die über zehn Prozent der Gesamtleistung liegen und nicht ausdrücklich als Angeld bezeichnet sind, stellen nach gängiger Rechtsprechung (constant jurisdiction) eine Anzahlung dar. – Im besonderen Zahlung, die Hotels vor allem in Österreich bei Annahme (booking) einer Reservierung verlangen und die in der Regel verfällt, wenn der angemeldete Gast nicht termingemäss erscheint (does not arrive at schedule). – In älteren Dokumenten auch zu einem Zuschuss, zu einer Zahlung aus Gefälligkeit, in unterschiedlicher Nuancierung (in varying nuances of meaning) gesagt. – Siehe Abstandsgeld, Douceur, Einschuss, Ingeld, Kaution, Reuegeld, Rückvergütung, Schmiergeld, Waarborgsgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Angeld auch Haftgeld (earnest money; extra payment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/angeld-auch-haftgeld-earnest-money-extra-payment/ (Stand: 15.10.2022).

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