Kaution (bail, security)

Auch in: FR

Die Hinterlegung einer Geldsumme oder das Andienen einer anderen Sicherheit – etwa Aushändigung von Wertpapieren oder die Bürgschaft einer Bank -, um die Befriedigung allfälliger Ansprüche einer Partei aus Vertragsverletzung (default of contract) zu gewährleisten. – In älteren Dokumenten auch gesagt für eine Bürgschaft. – Siehe Angeld, Haftgeld, Sicherheit, Waarborgsgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kaution (bail, security)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kaution-bail-security/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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