Kaution (bail, security)
Die Hinterlegung einer Geldsumme oder das Andienen einer anderen Sicherheit – etwa Aushändigung von Wertpapieren oder die Bürgschaft einer Bank -, um die Befriedigung allfälliger Ansprüche einer Partei aus Vertragsverletzung (default of contract) zu gewährleisten. – In älteren Dokumenten auch gesagt für eine Bürgschaft. – Siehe Angeld, Haftgeld, Sicherheit, Waarborgsgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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